Welt
Fall Maddie – neue Ermittlungen gegen Verdächtigen
Der einschlägig vorbestrafte Christian B. ist laut den portugiesischen Ermittlern für den Tod der 2007 verschwundenen Maddie McCann verantwortlich.
Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt ihre Ermittlungen im Fall Maddie voran. Ein deutscher Verdächtiger sei offiziell beschuldigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag mit. Sie machte keine Angaben zur Identität des Beschuldigten.
WEITERLESEN: Maddie-Doku erhärtet Mordverdacht gegen Christian B.
Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend assen. Trotz großangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.
Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian Brückner führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve.
Das sagt Anwalt des Verdächtigen
Der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte der "Bild"-Zeitung am Donnerstag: "Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden." Er gehe davon aus, dass die Maßnahme "ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung" in Portugal zu unterbinden. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte der "Bild" den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Portugal.
B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau ab. Er war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war.